E-Bike Sharing Eggental | Nutzungsbedingungen

Stand: Mai 2023

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
a) Die Eggental Tourismus Genossenschaft („Anbieter“) vermietet in Zusammenarbeit mit den nachstehenden Kooperationspartner an registrierten Kunden („Kunde“) Fahrräder gegen Bezahlung, soweit diese verfügbar sind. Die teilnehmenden Radverleihe („ Kooperationspartner“) sind:

  • Flex Sports, Deutschnofen
  • Ski- & Bikeverleih Siegfried, Obereggen
  • Sport Laurin, Welschnofen
  • Ski & Bike Rent Service, Welschnofen
  • Sport Carezza, beim Hotel Alpenrose, Karersee

b) Infos zum E-Bike Sharing Eggental befinden sich auf der Webseite www.eggental.com/bike  
Die Buchung der Fahrräder erfolgt online und nach Abschluss der Online-Registrierung über die Webseite https://ebike-sharing-eggental.evemo.app/start
c) Durch die Ausleihe eines Fahrrads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen des E-Bike Sharing Eggental.
d) Gegenständlichen Nutzungsbedingungen regeln einen Leihvertrag gegen Entgelt (Mietvertrag), weshalb für die E-Bike Haltung und Benutzung die Artikel 1571 und ff. des italienischen ZGB, die den Mietvertrag betreffen, zur Anwendung kommen.
e) Der Kunde hat die geltenden Bestimmungen des ital. ZGB sowie die geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten, weshalb er erklärt, Kenntnis der entsprechenden Vorschriften zu haben.

2. Anmeldung und Bestätigung
a) Die Anmeldung zur Registrierung erfolgt unter https://ebike-sharing-eggental.evemo.app/start
b) Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
c) Kunden müssen ein Zahlungsmittel (Kreditkarte) auswählen, um einen Mietvorgang abzuschließen.
d) Bei der Anmeldung wählt der Kunde ein persönliches Passwort, mit welchem er sich in seinem Online-Kundenkonto einloggen und Mietvorgänge abschließen kann.
e) Die Annahme der Registrierung erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung per E-Mail.
f) Eine Übersicht über die einzelnen Standorte der teilnehmenden Kooperationspartner befindet sich auf www.eggental.com/bike sowie nach erfolgter Registrierung unter https://ebike-sharing-eggental.evemo.app/start 
g) Die Registrierung als Kunde ist kostenfrei.
h) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (Kreditkartendaten) zu informieren.

3. Nutzungsvorschriften
a) Die Mietfahrräder werden fahrbereit und verkehrssicher an den Kunden verliehen, welcher sich verpflichtet, das Mietfahrrad nur für die dafür vorgesehenen Zwecke zu benutzen (als Verkehrsmittel) und mit Sorgfalt und Umsicht damit umzugehen.
b) Die Nutzung des Mietfahrrades erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden, welcher erklärt, alles Erforderliche zu unternehmen und sich so zu verhalten, dass dem Fahrrad und Dritten kein Schaden zugefügt wird. 
c) Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
d) Das Tragen eines Helms ist jedem Kunden dringendst empfohlen. Der Anbieter und die Kooperationspartner lehnen eine Haftung in dieser Sache ab.
e) Die Mietfahrräder dürfen NICHT benutzt werden:

  • von Minderjährigen, die jünger als 18 Jahre alt sind, außer in Begleitung von Erwachsenen, wobei der Anbieter und die Kooperationspartner jegliche Haftung für den Minderjährigen ausschlägt. Der Minderjährige untersteht der Haftung der volljährigen Person, die für den Minderjährigen das Fahrrad ausgeliehen hat.
  • für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern 
  • für Fahrten außerhalb des Gemeindegebiets von Deutschnofen, Welschnofen und Karneid, und der direkt angrenzenden Gemeinden.
  • für die Weitervermietung;
  • von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.

f) Die Benutzung bei starkem Wind und stürmischem Wetter, Regen, Glatteis und Schnee wird nicht empfohlen und erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
g) Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrrad durchzuführen sowie Kindersitze am Fahrrad anzubringen.
h) Es ist untersagt das Mietfahrrad einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
i) Die Nutzung des Mietfahrrades auf Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Bike-Trails oder für Rennzwecke ist verboten.
j) Bei unsachgemäßer Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung der Mietfahrräder zu untersagen.

4. Dauer des Mietverhältnisses
a) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietfahrrad bei Ablauf der Mietzeit, dem Kooperationspartner während der Öffnungszeiten zurückzugeben.  Die Mietzeit ist auf max. 9 Stunden (Rückgabe bis spätestens 18.00 Uhr) begrenzt. Bei Überschreitung kann der Anbieter eine Verspätungsgebühr in Höhe von 55 Euro einziehen. 
b) Die Miete eines Fahrrades beginnt mit der Übergabe durch die Kooperationspartner und Aktivierung mittels QR-Code oder durch die Angabe des Buchungscodes. 
c) Der Kunde teilt dem Anbieter die beabsichtigte Mietzeit mittels Eingabe auf dem Buchungsportal mit. Mit der Rückgabe des Mietfahrrades bei den Kooperationspartner endet der Mietzeitraum. Der Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Kooperationspartner mittels Buchungscode oder QR-Code die Mietzeit beendet und die Rückgabe bestätigt.
d) Eine Verlängerung oder Verkürzung des Mietverhältnisses erfolgt online über das Buchungsportal https://ebike-sharing-eggental.evemo.app/start 

5. Zustand des Mietfahrrades
a) Vor der Ausleihe muss sich der Kunde mit Hilfe des Kooperationspartner mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
b) Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietfahrrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt ein solcher während der Nutzung auf, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter oder Kooperationspartner mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden.
c) Sollte das Mietfahrrad während der Leihdauer Probleme oder technische Defekte aufweisen, so ist dies unverzüglich dem Kooperationspartner zu melden. Sollte eine Rückführung nicht möglich sein, ist der Anbieter oder Kooperationspartner zu benachrichtigen und das Mietfahrrad in der Zwischenzeit sicher abzustellen und zwar in einer Art und Weise, die den Schaden nicht erhöht und einem Diebstahl vorgebeugt.
d) Mit der Fahrradbenutzung entsteht für den Kunden automatisch die Pflicht zur Verwahrung und Instandhaltung der Mietfahrräder.

6. Abstellen und Parken des Mietfahrrades
a) Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrades dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden sowie Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können.
b) Das Fahrrad ist immer sicher abzustellen und mit dem entsprechenden Schloss abzusperren. Im Falle eines Diebstahls, muss der Kunde den Nachweis erbringen, dass das vertragsgegenständliche Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls abgesperrt war.
c) Bei Zuwiderhandlung können Verwaltungsstrafen fällig werden und ggf. anfallende behördliche Gebühren, sowie etwaige Ansprüche Dritter für die Entfernung des vertrags- und/oder rechtswidrig abgestellten Mietfahrrades in Rechnung gestellt werden.

7. Rückgabevorschriften
a) Das Mietfahrrad muss bei Beendigung der Mietzeit an den Standorten der Kooperationspartner zurückgegeben werden. Die Standorte sind unter www.eggental.com/bike zu sehen. 
e) Bei Überschreitung der Verleihdauer wird der Kunde vom Anbieter oder Kooperationspartner verwarnt und es kann eine Verspätungsgebühr von 55 Euro eingezogen werden. Nach 24h nicht erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Leihrades behält sich der Anbieter vor eine Strafanzeige zu erstatten.
b) Das Mietfahrrad sowie sämtliches vom Anbieter oder Kooperationspartner zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Helm, Fahrradschloss etc. muss bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietfahrrads oder des Zubehörs wird dieses dem Kunden in Rechnung gestellt.
f) Der Kunde ist verpflichtet die Beendigung des Mietverhältnisses mit einem der teilnehmenden Kooperationspartnern durchzuführen. Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Kooperationspartner mittels Buchungscode oder QR-Code die Mietzeit beendet und die Rückgabe bestätigt.

8. Haftung des Anbieters, der Kooperationspartner und des Kundens
a) Der Kunde erklärt, über die entsprechende körperliche Eignung und Fahrtauglichkeit zu verfügen und befreit den Anbieter und die Kooperationspartner ausdrücklich von jeglicher Haftung. 
b) Die Benutzung eines Mietfahrrads geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Kunde trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Anbieter und die Kooperationspartner von jeglicher Haftung frei. Die Versicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde bestätigt, über eine ausreichende Deckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Mietfahrrad mit sich bringt.
c) Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl, oder unsachgemäßer Behandlung des Mietfahrrads haftet der Kunde für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrrads. Im Falle eines reparablen Schadens (Teilschaden) haben der Anbieter und die Kooperationspartner das Recht, den zu entrichtenden Betrag einseitig festzulegen und vom Kunden einzufordern. Dem Verleiher steht es frei, den Techniker für die Reparatur frei zu wählen, ohne Absprache mit dem Kunden.
d) Der Kunde erklärt, keine wie auch immer gearteten Forderungen an den Anbieter und die Kooperationspartner zustellen und diese, bei eventuellen Forderungen Dritter, schadlos zu halten.
e) Im Schadensfall oder Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, umgehend den Anbieter oder die Kooperationspartner zu verständigen und den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.

9. Verhalten bei Unfall
Unfälle sind unverzüglich dem Anbieter oder den Kooperationspartner zu melden. Sind außer dem Kunden auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden des Anbieters und/oder der Kooperationspartner.

10. Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten
a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
b) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter des Betreibers berechtigt ist, das Passwort abzufragen.
c) Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit und beliebig oft ändern.
d) Der Kunde kann sein Kundenkonto durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter kündigen. Die Mitteilung kann per E-Mail an info@eggental.com gesendet werden.

11. Missbrauch und Sperrung
Der Anbieter ist berechtigt, in begründeten Fällen und insbesondere im Falle des Missbrauchs, Nutzerkonten zu sperren und Nutzer so von der Berechtigung zur Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen. 

12. Zahlung und Zahlungsverzug
a) Die Fahrradmiete beträgt 13 Euro für 1 Stunde, 22 Euro für 2 Stunden, 30 Euro für 3 Stunden und 55 Euro für 3 bis 9 Stunden. Die Zahlung wird nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Zahlungsanbieter Stripe durchgeführt.
b) Wenn das Mietfahrrad nicht innerhalb von max. 9 Stunden innerhalb 18.00 Uhr, an einer der Stationen ordnungsgemäß zurückgegeben wird, kann eine Gebühr von einem Tagessatz in Höhe von 55 Euro abgebucht und vom Anbieter einbehalten werden.
c) Bei längerer nicht erfolgter Rückgabe kann der Anbieter die Kosten für die Neuanschaffung des Mietfahrrads vom Kunden einfordern.
d) Bei Schäden am Mietfahrrad oder bei Verlust/Diebstahl des Fahrrads können die entsprechenden Kosten bis zum gesamten Wert des Fahrrads inklusive Helm und Schloss eingezogen werden. Vorbehaltlich höherer Schäden die dem Anbieter hieraus entstanden sind.
e) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung der Kreditkarte oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung.
f) Einwendungen gegen Belastungen zugunsten des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Einbehaltung der Gebühr für Schadenersatzansprüche schriftlich geltend zu machen.

13. Stornogebühren
Bei einer Stornierung von 12 Stunden oder weniger vor Verleihbeginn betragen die Stornogebühren 100 % des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das italienische Recht. Gerichtsstand ist Bozen. Im Falle eines Widerspruchs ist die italienische Fassung der vorliegenden AGBs maßgeblich.