Viele Waren müssen dem Zoll gemeldet bzw. dürfen nicht nach Italien ein- bzw. ausgeführt werden. Erkundige dich daher vorab nach den zulässigen Waren, um unangenehme Überraschungen an Flughäfen oder Grenzen zu vermeiden. Alle wesentlichen Informationen zu den geltenden Ausfuhrbestimmungen sowie nützliche Reisetipps findest du auf der Internetseite der Zoll- und Monopolagentur (nur auf Italienisch und Englisch).
Fahre an 3 Tagen innerhalb 7 oder an 5 Tagen innerhalb 7 (ab Erstentwertung) uneingeschränkt mit 17 Aufstiegsanlagen im Herzen der Dolomiten UNESCO Welterbe auf den Rosengarten, Latemar und auf den Schlern.