Skitourengeher Neuschnee Latemartürme | © Alexandra Näckler
Skitourengeher Neuschnee Latemartürme | © Alexandra Näckler
Skitouren
im Eggental
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Skitouren & Pistenrouten in den DOlomiten

Skitouren im Eggental

Zwischen Winterwelt und Pistenpracht

Skitouren ist ein Sport für all jene, die den Winter lieben: seine Klarheit, seine Kälte, seine Wildnis und das Naturgefühl, das nur zwischen dicken Schneeteppichen aufkommt. Dabei muss, wer sich den Winter in seiner ganzen Pracht gönnen möchte, stets aufmerksam bleiben:

Für Skitouren und Pistentouren in Südtirol und seinen Skigebieten gelten bestimmte Regelungen, die für deine Sicherheit stehen und die du unbedingt beachten solltest. Ski- und Pistentouren sind nicht zu jeder Zeit und überall erlaubt. Bitte achte beim Skitouren immer auch auf die Natur und darauf, Wildtiere nicht zu stören.

Wende dich für alpine Skitouren direkt an Eggentals BergführerInnen, die dich gerne und sicher in die Winterdolomiten begleiten!

Pistentouren in Carezza und Obereggen

Richtlinien & Regelungen

Im Skigebiet Carezza dürfen tagsüber keine Pistentouren begangen werden.

Am Donnerstag – wöchentlich ab 12.01.2023 bis 23.03.2023 – gibt es die Möglichkeit, zwischen 17 und 21.30 Uhr abends über die Piste „Laurin 1“ von Welschnofen auf 1.280 m bis zur Frommer Alm auf 1.743 m und von dort weiter über die Piste „König Laurin“ zur bewirteten Laurins Lounge Carezza auf 2.337 m aufzusteigen (ab 19.01. jeden Donnerstag bis 21.30 Uhr geöffnet). Alle anderen Pisten sind für TourengeherInnen gesperrt. Die Abfahrt ist nur über die Piste Nr. 20 und Nr. 24 möglich. Achtung: Bitte nicht auf anderen Pisten abfahren! Ab 22 Uhr wird mit der Pistenpräparierung begonnen.

Im Skigebiet Obereggen gilt ein Verbot für Pistentouren.

Skitourengeher Blick auf Rosengarten in Abendrot | © Carezza Dolomites/StorytellerLabs

Richtlinien und Schutzmaßnahmen für Ski- und Pistentouren in Südtirol

  1. Es ist verboten, während des Skibetriebes über Pisten aufzusteigen – auch am Pistenrand, außer, dieser ist speziell ausgewiesen und gesichert.
  2. Während der Pistenpräparierung ist das Betreten der Pisten verboten, durch bestimmte Pistengeräte kann Lebensgefahr entstehen. 
  3. Nach Betriebsschluss wird keine Pistenrettung garantiert, die Pisten werden nicht beleuchtet – auch nicht, wenn spezielle Abendregelungen für PistengeherInnen in Kraft sind.
  4. Wenn du dich im Zuge deiner Skitour auf in die Schneeberge machst, musst du mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein. 
  5. Du brauchst außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritte deckt – auch, wenn du abseits der Piste oder nur teilweise über Pisten aufsteigst. 
  6. Es ist verboten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Ski zu fahren.

Informiere dich hier noch genauer über alle Sicherheitsmaßnahmen für Ski- und PistentourengeherInnen.