Kulturelle Artefakte/Kulturartefakte sind Objekte, die vom Menschen hergestellt wurden, anders ausgedrückt Archäologika. Im italienischen Gesetz (1939 &1976) zählen auch Fossilienfunde dazu. Wissenschaftlichen (nicht rechtliche) Kompetenzen sind in den meisten Regionen & Provinzen an die entsprechenden Naturmuseen und/oder Universitäten & den dort angestellten Paläontologen übergegangen. Die „beni archeologici/culturali“ sind, laut italienischen Gesetzen, Staatseigentum & somit können sie zwar von einer Privatperson zufällig gefunden werden, er wird dadurch aber nicht zum Besitzer. Das italienische Gesetz sieht auch vor, dass sollte jemand einen Fund gemacht haben, der von paläontologischem Interesse sein könnte, muss er ihn innerhalb 48 Stunden bei den entsprechenden gesetzlichen Vertretern des Staates (Denkmalamt, Polizei, Forst, Carabiniere etc.) abgeben. Soweit zum gesetzlichen Hintergrund, nun zur Praxis.
Sollte ein Fossil oder ein Stein gefunden werden, wo der Zweifel herrscht, dass es von wissenschaftlichem/paläontologischem Interesse ist, ist dies das standardisierte Vorgehen:
Sollte es nicht von wissenschaftlichem Interesse sein, kann der Finder es theoretisch auch mit nach Hause nehmen, er muss sich nur bewusst sein, dass er dadurch nicht zum Besitzer wird, denn das bleibt auch in dem Falle der Staat bzw. unsere Provinz. Da er es gemeldet hat, ist er rechtlich in Ordnung. Stücke die möglicherweise relevant sind, sollten dann im Naturmuseum vorbei gebracht werden zur Kontrolle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, landen wissenschaftliche Funde Depot des Museums, wo sie jedoch jederzeit vom Finder eingesehen werden können soweit die Daten des Finders auch aufgenommen wurden.
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