Die Ortstaxe

Alles was du über die Ortstaxe wissen solltest

Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.

Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die Ortstaxe beträgt wie folgt:

  1. 3,40 Euro pro Gast und Nacht für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
  2. 2,90 Euro pro Gast und Nacht für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen, drei Sternen „Superior“, 5 Blumen oder 5 Sonnen
  3. 2,40 Euro pro Gast und Nacht für alle anderen Beherbergungsbetriebe
     

Ab dem 01.01.2025 wird die Ortstaxe wie folgt erhöht:

  1. 3,70 Euro pro Gast und Nacht für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
  2. 3,20 Euro pro Gast und Nacht für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen, drei Sternen „Superior“, 5 Blumen oder 5 Sonnen
  3. 2,70 Euro pro Gast und Nacht für alle anderen Beherbergungsbetriebe
Skifahrer Abfahrt König Laurin Piste - Rosengarten im Abendrot | © Carezza Dolomites/Harald Wisthaler
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